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CHRONIK 9
Viel Freude an der wirtschaftlichen Freiheit hat er aber nicht zunächst in Heidholm bei Melsdorf unter. Die Miete dort
gehabt, denn der Erfolg blieb aus. Bereits Martini 1798 und wurde wiederum von der Gutskasse übernommen. 1810 sind
erneut am Maitag 1799 musste er die Pacht von jeweils 53 Mutter und unmündige Kinder wieder in Rajensdorf ver-
Reichstalern und 19 Schillingen schuldig bleiben. Zehn Jah- zeichnet, für eine Tochter wird das Kostgeld nach Stampe ge-
re später spitzte sich die Lage immer weiter zu. Nachdem zu- zahlt. Claus Brocks selbst kam nach seiner Entlassung aus
nächst in den Gutsrechnungen immer wieder Versuche zu er- dem Zuchthaus im Mai 1810 zusammen mit seinem damals
kennen sind, die Pachtrückstände zu begleichen, hatten sich siebenjährigen jüngsten Sohn Carl zunächst bei seinem
die Schulden am Maitag 1808 schließlich auf 862 Reichs - Schwiegersohn, dem Brandsbeker Schmied Sommer, unter.
taler und 25 Schillinge summiert. In Relation zum Gesamt- Beide wurden von der Quarnbeker Armenkasse unterhalten.
wert der Hufe, der auf der Grundlage einer Taxation von Elisabeth Brocks ist am 11. August 1816 in Stampe gestor-
1806 mit 9611 Reichstalern angegeben wurde, scheint die ben, Claus Brocks mit 84 Jahren am 21. November 1819 in
Schuld gering. Da den Zeitpächtern aber auch das Inventar Hollien, einer Kate des Gutes Rathmannsdorf im Kirchspiel
der Stelle nicht gehörte, stand den Schulden keine Sicherheit Dänischenhagen. Der „vieljährige Hufner in Rainstorf“ habe
gegenüber. Vielen anderen Hufnern und Insten, wie die Tage - sich gewünscht, dass seine „irdischen Gebeine“ in Flemhu-
löhnerbauern damals genannt wurden, ging es ähnlich. Die de ihre letzte Ruhe finden möchten, vermerkt Pastor Düncker
Liste der Schuldner – der „Restanten“ – ist lang. Die Um- in seiner respektvollen Eintragung im Flemhuder „Todtenre-
stellung auf eine marktorientierte Wirtschaft fiel vielen of- gister“.
fenbar sehr schwer. Sechzehn Jahre später werden im Volkszählungsprotokoll
Zu einer Katastrophe für die ganze Familie Brocks führte der von 1835 im Gut Quarnbek noch fünf Kinder der Familie
Versuch die Situation mit illegalen Mitteln zu entschärfen. Brocks genannt: vier Söhne, von denen drei als Tagelöhner in
Anfang 1808 wurde Claus Brocks wegen „Diebsgutshehler- Stampe oder Strohbrück mit ihren Familien lebten, und der
ey“ vor dem Quarnbeker Gutsgericht der Prozess gemacht. oben erwähnte Carl, der als Knecht auf dem Meierhof Met-
Zwar ist das Protokoll des Gerichtsverfahrens nicht überlie- tenhof diente. Die Tochter Elisabeth Cathrina hatte den
fert, erhalten geblieben ist aber die Quittung des Warleber- Rajensdorfer Hufenpächter Hans-Jürgen Thode geheiratet.
ger Holzvogts Johann Hinrich Popp, über vier Reichstaler Deren Sohn Johann Hinrich Thode – also Claus und Elisa-
und 8 Schillinge für die Überstellung Claus Brocks am beth Brocks Enkel – war um 1850 wieder Pächter einer Ra-
21. Mai 1808 von Rajensdorf in das Zuchthaus Neumünster. jensdorfer Vollhufe.
In den Zuchthausakten ist auch das Urteil des Gerichtshalters Zum Schluss eine Bitte an die Rajensdorfer „Ureinwohner“:
Christensen, das auf zwei Jahre Haft lautete, nachzulesen. Es wäre ein schöner Abschluss dieser kleinen Geschichte,
Die 32 männlichen und 18 weiblichen „Züchtlinge“ wurden wenn Sie dabei helfen könnten, herauszufinden, bei welcher
dort in der Zuchthausspinnerei beschäftigt. Der inzwischen der heutigen Hofstellen es sich um die ehemals Brocksche
72jährige Claus Brocks habe zunächst daran nicht teilneh- Hufe handelt. Vielleicht gibt es ja sogar noch ein Foto des al-
men können, weil kein Spinnrad geliefert worden sei, später ten Hufengebäudes. Als Anhaltspunkt mag dienen, dass 1864
ist in den Zuchthausakten vermerkt, er sei zu dieser Arbeit der 54jährige Witwer Hinrich/Heinrich Osbahr der Pächter
„unfähig“. war. Erbe der Pachtung könnte dessen damals 21jähriger
Mit der Verurteilung war dem Zeitpachtvertrag für die Hufe Sohn Jürgen Hinrich Osbahr gewesen sein. Über einen Anruf
die Grundlage entzogen und das Pachtverhältnis wurde auf- unter 04522-3064 würde ich mich sehr freuen.
gehoben. Die älteren Kinder werden sich als Tagelöhner,
Knechte, Dienstmägde oder Meiereimädchen verdingt ha- Karsten Dölger
ben. Die Ehefrau Elisabeth Brocks konnte mit den kleineren
Kindern noch ein Jahr im Hufengebäude wohnen bleiben.
Für den Unterhalt kam die Gutskasse auf. Erhalten sind die
Quittungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln wie Rog-
gen und Buchweizen an die „Frau des Arrestanten Claus
Brocks“, gesorgt wurde aber auch für Hilfsmittel zum Fli-
cken von Kleidung oder für die Reparatur der Schuhe. Es war
nicht etwa die Menschenfreundlichkeit des Gutsherren, die
diese Hilfe ermöglichte, sondern der Paragraph 8 der könig-
lichen „Verordnung wegen Aufhebung der Leibeigenschaft“
von 1804. Dort ist festgehalten, dass, wer seine Pachtstelle
verliert, auf Lebenszeit Wohnrecht im Gut erhält. Mit diesem
Wohn- bzw. Heimatrecht war dann auch die Armenversor-
gung verknüpft. Gut zu erkennen ist also, dass das Netz der
sozialen Absicherung, wie es in der Zeit der Leibeigenschaft
existiert hatte, durch diese königliche Maßgabe in die neue
Zeit hinein verlängert worden ist, um soziale Härten der
Reform wenigstens ein wenig abzufedern.
Dass die Entwicklung für die Familie Brocks dennoch eine
Das Gebäude des Zuchthauses Neumünster wurde 1822 an die
Tragödie gewesen sein muss, lässt sich anhand der Quittun-
Brüder Renck veräußert. Sie richteten darin eine Fabrik ein. Mit
gen der Armenkasse erahnen. Nachdem die Hufe zum Mai- Dank an den Wacholtz-Verlag in Neumünster für die Genehmigung
tag 1809 neu vergeben worden war, kam Elisabeth Brocks zum Abdruck.

