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18 LESERBRIEFE
Tierische Probleme? 12.01.2009 Liebe Mitmenschen und Hundebesitzer!
Hunde hinterlassen so einiges. Nicht alle finden das gut. Als Ich wohne in Landwehr, besitze zwei Hunde und gehe täglich
vor einiger Zeit am oberen Ende des Fährbergs in Landwehr mit den beiden spazieren. Ich wundere mich täglich über die
ein Beutelspender für die „Tretminen“ aufgestellt wurde, be- voll gekoteten Bürgersteige. So befand sich Mitte Januar auf
gannen einige Hundehalter fleißig mit dem Sammeln. Doch dem Weg Sturenkoppel/Ecke Möhlenbarg bis Mönkbergs-
wohin mit den Hinterlassenschaften? eck/Höhe Schule alle 5-10 Meter ein Hundehaufen.
Dass Mitbürger ohne Hund deshalb nicht gut auf uns zu spre-
chen sind, ist nur allzu verständlich. Es ist ja auch wirklich
ärgerlich für eine Mutter, die stinkenden Schuhe ihrer Kinder
reinigen zu müssen, wenn diese aus der Schule kommen, nur
weil einige Hundebesitzer Ihren Pflichten nicht nachkom-
men.
In der Verordnung für Hundebesitzer steht unter Absatz 7:
„Hundekot ist zu beseitigen. Hundekot gilt als Abfall und ist
ordnungsgemäß zu beseitigen. Dies ergibt sich aus §27 Ab.
1 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz. Ferner stellt Hundekot
auf den Gehweg eine unzuverlässige Verunreinigung der
Straße dar und ist gemäß §46 Straßen- und Wegegesetz ohne
Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseiti-
gen.“ Nichtbefolgung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Unsere Gemeinde hat schon einen Hundekotbeutelautomaten
aufgestellt, um diese Unart einzudämmen. Es ist auch genau
beschrieben, wie die Beutel zu benutzen sind. Es ist sehr ein-
fach und man macht sich nicht die Hände schmutzig. Eine
Das Foto zeigt die unappetitliche Variante: Ab damit in den ganz normale Plastiktüte erfüllt den gleichen Zweck. Wenn
nächsten Papierkorb! Der befindet sich an der Bushaltestelle der nächste Papierkorb voll sein, sollte man den Beutel mit
„Mönkbergseck“. Papierkorb voll? Egal! Dann werfen wir nach Hause nehmen und in der Restmülltonne entsorgen.
den Schiet eben darunter auf den Bürgersteig. Soll sich doch Bitte, liebe Hundebesitzer, folgen sie meinem Beispiel und
die Gemeinde darum kümmern. Zitat: „Die können ja häufi- sorgen sie mit dafür, daß unsere Gemeinde schön und sauber
ger entleeren!“ bleibt.
Ob die Benutzer der Bushaltestelle, die Spaziergänger, die Hier noch mal eine Kopie zur richtigen Handhabung der Tüte.
Anwohner sich ekeln, scheint gleichgültig zu sein. Und wenn Mit freundlichen Grüßen
jemand auch mal sein Papiertaschentuch loswerden möchte? H. Jegliewski
Pech gehabt!
Wie ist die Rechtslage? Hundekot ist Abfall im Sinne des Ab-
fallrechtes (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und ist
deshalb immer und überall von den Hundehaltern unverzüg-
lich zu entfernen und in der Restmülltonne zu entsorgen. Ein
Hundehaufen auf öffentlichen Flächen (Bürgersteigen, Stra-
ßen, Plätzen, Kinderspielplätzen usw.) ist nach dem Abfall-
recht ein Ordnungswidrigkeitstatbestand, der mit einer Geld-
buße geahndet werden kann.
Anregungen:
1. Gesammelte Hundehaufen gehören nicht in Abfallkörbe
an Bushaltestellen oder Sitzbänken.
2. Die Beutel sind privater Müll und sollten in den privaten
Mülltonnen der Hundehalter entsorgt werden.
3. Hilfsweise käme die Aufstellung von zusätzlichen Abfall-
behältern an den „Kack-Meilen“ in Frage.
4. Wenn Abfallbehälter voll sind, darf kein Beutel einfach
darunter gelegt werden. Wem will man es zumuten die lo-
sen Hundekotbeutel aufzuheben?
5. Falls keine leeren Abfallbehälter vorhanden sind, sollten
die Hunde lieber auf geeignete Grünflächen koten. Dort
verrottet der „Haufen“. Bei der Auswahl solcher Grünflä-
chen legen die Hundehalter dann hoffentlich mehr Fein-
gefühl an den Tag, als bei der Befüllung der Papierkörbe
mit den Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner.
Manfred Dörre, Am Fährberg 3, 24107 Quarnbek

