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         Tierische Probleme?                     12.01.2009    Liebe Mitmenschen und Hundebesitzer!

         Hunde hinterlassen so einiges. Nicht alle finden das gut. Als  Ich wohne in Landwehr, besitze zwei Hunde und gehe täglich
         vor einiger Zeit am oberen Ende des Fährbergs in Landwehr  mit den beiden spazieren. Ich wundere mich täglich über die
         ein Beutelspender für die „Tretminen“ aufgestellt wurde, be-  voll gekoteten Bürgersteige. So befand sich Mitte Januar auf
         gannen einige Hundehalter fleißig mit dem Sammeln. Doch  dem Weg Sturenkoppel/Ecke Möhlenbarg bis Mönkbergs-
         wohin mit den Hinterlassenschaften?                   eck/Höhe Schule alle 5-10 Meter ein Hundehaufen.
                                                               Dass Mitbürger ohne Hund deshalb nicht gut auf uns zu spre-
                                                               chen sind, ist nur allzu verständlich. Es ist ja auch wirklich
                                                               ärgerlich für eine Mutter, die stinkenden Schuhe ihrer Kinder
                                                               reinigen zu müssen, wenn diese aus der Schule kommen, nur
                                                               weil einige Hundebesitzer Ihren Pflichten nicht nachkom-
                                                               men.
                                                               In der Verordnung für Hundebesitzer steht unter Absatz 7:
                                                               „Hundekot ist zu beseitigen. Hundekot gilt als Abfall und ist
                                                               ordnungsgemäß zu beseitigen. Dies ergibt sich aus §27 Ab.
                                                               1 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz. Ferner stellt Hundekot
                                                               auf den Gehweg eine unzuverlässige Verunreinigung der
                                                               Straße dar und ist gemäß §46 Straßen- und Wegegesetz ohne
                                                               Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseiti-
                                                               gen.“ Nichtbefolgung ist eine Ordnungswidrigkeit.
                                                               Unsere Gemeinde hat schon einen Hundekotbeutelautomaten
                                                               aufgestellt, um diese Unart einzudämmen. Es ist auch genau
                                                               beschrieben, wie die Beutel zu benutzen sind. Es ist sehr ein-
                                                               fach und man macht sich nicht die Hände schmutzig. Eine
         Das Foto zeigt die unappetitliche Variante: Ab damit in den  ganz normale Plastiktüte erfüllt den gleichen Zweck. Wenn
         nächsten Papierkorb! Der befindet sich an der Bushaltestelle  der nächste Papierkorb voll sein, sollte man den Beutel mit
         „Mönkbergseck“. Papierkorb voll? Egal! Dann werfen wir  nach Hause nehmen und in der Restmülltonne entsorgen.
         den Schiet eben darunter auf den Bürgersteig. Soll sich doch  Bitte, liebe Hundebesitzer, folgen sie meinem Beispiel und
         die Gemeinde darum kümmern. Zitat: „Die können ja häufi-  sorgen sie mit dafür, daß unsere Gemeinde schön und sauber
         ger entleeren!“                                       bleibt.
         Ob die Benutzer der Bushaltestelle, die Spaziergänger, die  Hier noch mal eine Kopie zur richtigen Handhabung der Tüte.
         Anwohner sich ekeln, scheint gleichgültig zu sein. Und wenn  Mit freundlichen Grüßen
         jemand auch mal sein Papiertaschentuch loswerden möchte?  H. Jegliewski
         Pech gehabt!
         Wie ist die Rechtslage? Hundekot ist Abfall im Sinne des Ab-
         fallrechtes (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und ist
         deshalb immer und überall von den Hundehaltern unverzüg-
         lich zu entfernen und in der Restmülltonne zu entsorgen. Ein
         Hundehaufen auf öffentlichen Flächen (Bürgersteigen, Stra-
         ßen, Plätzen, Kinderspielplätzen usw.) ist nach dem Abfall-
         recht ein Ordnungswidrigkeitstatbestand, der mit einer Geld-
         buße geahndet werden kann.
         Anregungen:
         1. Gesammelte Hundehaufen gehören nicht in Abfallkörbe
            an Bushaltestellen oder Sitzbänken.
         2. Die Beutel sind privater Müll und sollten in den privaten
            Mülltonnen der Hundehalter entsorgt werden.
         3. Hilfsweise käme die Aufstellung von zusätzlichen Abfall-
            behältern an den „Kack-Meilen“ in Frage.
         4. Wenn Abfallbehälter voll sind, darf kein Beutel einfach
            darunter gelegt werden. Wem will man es zumuten die lo-
            sen Hundekotbeutel aufzuheben?
         5. Falls keine leeren Abfallbehälter vorhanden sind, sollten
            die Hunde lieber auf geeignete Grünflächen koten. Dort
            verrottet der „Haufen“. Bei der Auswahl solcher Grünflä-
            chen legen die Hundehalter dann hoffentlich mehr Fein-
            gefühl an den Tag, als bei der Befüllung der Papierkörbe
            mit den Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner.
         Manfred Dörre, Am Fährberg 3, 24107 Quarnbek
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