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Quarnbek_15 07.08.2007 11:32 Uhr Seite 5
INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS/SCHIEDSMANN 5
und abgestimmt werden kann, bitte ich um eine rechtzeitige Der Schiedsmann informiert
Mitteilung bis zum 01. Novemer 2007.
● Am 05.09.2007um 19.30 Uhr findet eine Informationsver- Immer wieder kommt es im nachbarschaftlichen Zusammen-
anstaltung über den neuesten Stand des Kanalausbaus / der leben zu Unstimmigkeiten beim Lärmschutz. Abends, aber
Kanalverbreiterung in der Gaststätte „Zum Deutschen Heim“ auch mittags, haben viele Menschen ein Ruhebedürfnis und
in Ottendorf statt. Die kompetenten Vertreter des Wasser- und hoffen darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen so sind,
Schifffahrtsamtes werden anwesend sein, um Anregungen das dass gewährleistet ist.
und Bedenken entgegenzunehmen. Unser Nachbarschaftsrecht in Schleswig-Holstein beruft sich
beim Lärmschutz auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz
● Jetzt eine besondere Bitte an alle Bürgerinnen und Bür- (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).
ger unserer Gemeinde. Ich gehe davon aus, dass Sie alle In einer Liste sind dort für die Nutzung der gängigen Gar-
gern in unserer Gemeinde leben und sich hier wohl fühlen. tengeräte je nach Gerät oder Wohnumgebung z. T. sehr unter-
Mir ist es wichtig, einmal Ihre Meinung zu hören. So kön- schiedliche Zeiten festgeschrieben. Es wäre zu kompliziert
nen Sie mir berechtigte Kritik als auch Anerkennung für hier auf alle Ausnahmen einzugehen. Für die gängigen Gar-
das Geleistete mitteilen. Nur so können wir, die Gemeinde- tengeräte gilt der Grundsatz, dass an Sonn- und Feiertagen
vertretung oder auch ich in meiner Eigenschaft als Bürger- keine Geräte betrieben werden dürfen. An Werktagen dürfen
meister unsere / meine Arbeit / Leistung verbessern. Trau- Lärm verursachende Gartengeräte in der Zeit von 20.00 Uhr
en Sie sich, lassen Sie es mich wissen. Sie gibt mir die bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden.
Chance mögliche Mängel zu beseitigen und sonstige Un- Als Ausnahme der heute gängigen Gartengeräte dürfen Gras-
klarkeiten auszuräumen. Gern können Sie mit Ihren Ideen, trimmer, Laubbläser und Laubsammler auch an Werktagen
Anregungen und Vorschlägen zu mir kommen. zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und
von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen Die Mittagsstunde ist also nicht generell gesetzlich ge-
Ihr Bürgermeister schützt. Wenn Sie wissen, dass Ihr Nachbar grundsätzlich
Mittagsschlaf hält, schadet es nichts, wenn Sie auch außer-
halb der gesetzlichen Regelung Rücksicht nehmen.
Strohbrück, den 10.07.07
Wilhelm Möller
Siegfrid Bergemann (Schiedsmann)
Tel. 0 43 40/81 67
Die nächsten Gemeindevertretersitzungen sind vorgesehen:
13. September 2007, 08. November 2007, 13. Dezember 2007
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