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DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT 5
der Stadtwerke, Telekom usw. im Pressverfahren unter der
Melsdorfer Au hindurch gedrückt. Danach werden Schicht
für Schicht die Fahrbahndecke und der Erdboden über dem
Tonnengewölbe abgetragen. Als nächsten Schritt werden
links und rechts des Gewölbes Widerlager errichtet, die dann
die Betonplatte tragen, die über dem Tonnengewölbe einge-
baut wird. Danach werden die Packlage und die alten Feld-
steine für die Fahrbahn wieder eingebaut.
Als Bauzeit sind ca. 6 Monate veranschlagt. Als Wermuts-
tropfen empfinden wir Quarnbeker natürlich die Vollsper-
rung der Brücke für diesen Zeitraum. Wie in den Zeitungen
schon berichtet, will der Bauherr dieser Maßnahme auf eine
temporäre Umgehung der Baustelle aus Kostengründen ver-
zichten. Der Schulbus nach Mettenhof wird also für diesen
Zeitraum umgelegt. Des weiteren bedeutet dies auch, dass
der Versorgungsverkehr vom und zum Gut Quarnbek für
6 Monate über die Verbindungsstraße Quarnbek-Melsdorf
(K3) und weiter über Gemeindestraßen innerhalb von Mels-
dorf geleitet werden muss.
Was postwendend in unserer Nachbargemeinde Melsdorf be-
reits zu erheblichem Protest geführt hat, Ergebnis: offen.
Um diese Situation zu entschärfen und um Melsdorf nicht
über Gebühr zu belasten, wird die Gutsverwaltung auf eige-
ne Kosten eine Behelfsstraße in Höhe der Brücke zwischen
der Landstrasse L194 und der K3 einrichten. Für die auf dem
Gut wohnenden Busnutzer, aber auch Fahrradfahrer, die von
und nach Melsdorf bisher die alte Brücke nutzen, wird von
der Straßenbauverwaltung eine Behelfsbrücke über die Mels-
dorfer Au gebaut. Kosten dieser Maßnahme: 8.200 €. Wollte
man nicht sparen?? Eine Mitnutzung der „Privatbehelfsstra-
ße“ der Gutsverwaltung Quarnbek wurde aus Versicherungs-
gründen abgelehnt.
Nichts neues bei der gültigen Straßenreinigunssatzung.
Eine neuerliche Beratung zur Interpretation unserer Straßen-
reinigungssatzung aus dem Jahre 2002 hat ergeben, dass sich
nichts ergeben hat. Der Wegeausschuss schlägt vor, den Bür-
germeister zu beauftragen, situationsbedingt die Schnee-
räumarbeiten des Gemeindearbeiters zu koordinieren. Des
weiteren wurde jedoch übereinstimmend festgestellt, dass
sich auch an der Reinigungspflicht außerhalb der Schneesai-
son nichts geändert hat. Mangelhafte Pflege der Gehsteige
und Rinnsteine vor den Grundstücken haben dazu geführt,
dass Regenwasserabläufe die ehemals nur 2 x im Jahr vom
Gemeindearbeiter gereinigt wurden, inzwischen vielfach ge-
reinigt werden müssen. Der Bürgermeister wurde hier gebe-
ten, auf die Einhaltung der Satzung einzuwirken.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine schöne Vor-
osterzeit!
Ihr Klaus Langer
Foto: Horst Kay